BVfK-Wochenendticker 8. Juli 2017

  aktuell - anspruchsvoll - authentisch

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

---

"Tachodrehen für Heimwerker" Wer glaubt noch an das Sechs-Milliarden-Euro-Märchen?

 

Besser als CarPass: DSGVO, Tachozertifikat.de und CarData

 

CarGurus in Deutschland gestartet: Basis-Paket “dauerhaft kostenlos” - Ranking nach AMW-Analyse

 

Mitgliedervorteile: Hartmann Tresore

 

Veranstaltungstipp: 45. AvD-Oldtimer-Grand-Prix

 

RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017 BVfK-Gemeinschaftsstand

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 28: Erneute "Preisanpassung" bei mobile.de

 

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag Spitzentreffen am 3. Juli beim BVfK

 

LL.M. darf nicht als Anwalt auftreten. AG Bonn verweist Verbandsjuristen auf die Zuschauerränge.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Erste OLG Entscheidung im Abgasskandal: OLG München weist Klage eines Audi Käufers ab!

 

BVfK-Bankencheck: Wie zufrieden sind die BVfK-Mitglieder mit den Finanzdienstleistern?

---

  
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wie kann man überzeugend für die Bekämpfung der Tachomanipulation eintreten und gleichzeitig eine deutschlandweite Datenbank nach erfolgreichem belgischen und niederländischen Vorbild verhindern? 

Die drei wichtigsten Argumente:

1. Die mit hohem Aufwand betriebenen und unter staatlicher Kontrolle  stehenden Systeme wie der belgische CarPass bieten nur trügerische Sicherheit. Hierzu der ZDK-GF Dilchert: "Das kostet viel Geld und wenn es erst mal da ist, werden wir es nie wieder los!" Der ADAC meint, dass das Tachodrehen mit Billiggeräten aus China für Heimwerker ein Kinderspiel ist und daher vor jedem Werkstattbesuch schnell und unkompliziert erledigt werden kann.

2. An das Sechs-Milliarden-Euro-Märchen (Gesamtschaden p.a. durch Tachobetrug) glauben hoffentlich bald nur noch Journalisten, denn der Anteil der in Deutschland zum Verkauf kommenden Gebrauchtwagen mit manipulierten Tachos liegt nach BVfK-Erkenntnissen nicht bei 30 %, sondern eher bei 3 %. Besonders eindrucksvoll beweist das die geringe Inanspruchnahme der seit zwölf Jahren geltenden BVfK-Tachogarantie. Wenn sich ein Händlerverband ein solches Sicherheitsversprechen leisten kann, dann kennt er nicht nur die Wirklichkeit draußen auf den Autoplätzen, sondern auch die Qualität seiner Mitglieder.

3. Durch die fortschreitende Technik erledigt sich das Problem mittelfristig von selbst. Auch hier ist der BVfK Vorreiter, denn auf unsere Initiative hin hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag nicht nur eine gründliche Analyse der Problematik vorgestellt, sondern auch ein zukunftsweisendes System entwickelt. Ganz nach dem Motto: "Die Daten sind sowieso da" - sie müssen nur an sicherer Stelle aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden, wurde das Konzept www.Tachozertifikat.de entwickelt. 

Wie dicht wir schon damals an der Zukunft waren und wie schnell aus Visionen Realität werden kann, beweist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Welche Auswirkung dies auf die Fahrzeugdaten haben wird, kann man bei BMW seit sechs Wochen bereits mit 8,5 Millionen Fahrzeugen testen, denn diese verfügen über das System "Connected-Drive" (https://www.bmw-connecteddrive.de/app/de/index.html#/portal ), welches man nur zu aktivieren braucht um das neue Angebot "Cardata" nutzen zu können. 

BMW ist damit der erste deutsche Hersteller, der das vom VDA entwickelte Konzept umsetzt, Daten auf einem neutralen Server zur Verfügung zu stellen. Nutznießer könnten hierbei auch Versicherer sein, die ihre Tarife noch individueller an die Fahrtgewohnheiten der Kunden anpassen möchten, was nicht nur den Datenschützern Sorgen bereitet. Auch die renommierten Vertreter des freien Kfz-Handels in Europa sind in Sorge, dass die Hersteller ihre Datenhoheit missbrauchen werden.

Seien Sie sich sicher, verehrte BVfK-Mitglieder, dass wir uns auch darum mit der nötigen Weitsicht, größtmöglichem Engagement, Optimierung der Netzwerke und hoher Kompetenz regelmäßig kümmern. Bei uns wird immer weit über den Tellerrand geschaut und pubertäre Schnellschüsse gehören nicht in unser Repertoire.

Deshalb können wir auch immer wieder beweisen, dass es funktioniert:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

CarGurus in Deutschland gestartet - Basis-Paket “dauerhaft kostenlos” - Ranking nach AMW-Analyse

CarGurus, die nach Zugriffszahlen beliebteste Webseite für den Autokauf in den USA, ist jetzt auch in Deutschland gestartet. Die Plattform sortiert die Angebote nach einem speziellen Algorithmus, der tagtäglich Millionen von Fahrzeugeinträgen zur Berechnung des aktuellen Marktwerts (AMW) jedes verfügbaren Fahrzeugs analysiert und in Kombination mit Händlerbewertungen von Käufern die Grundlage für die Einstufung der Suchergebnisse bildet. Die besten Angebote top-bewerteter Händler haben Priorität.  

Start mit drei Angebotspaketen- Basis-Paket kostenlos.

"Mit Speck fängt man Mäuse!" - kostenlos sind folgende Leistungen:

- Veröffentlichung des gesamten Fahrzeugbestands auf www.cargurus.de in Deutschland.

- Kostenfreie Übertragung der Fahrzeuge zu CarGurus per Schnittstelle.

- Kostenlose und anonymisierte Kundenanfragen. Vor- und Nachnamen des Interessenten werden mit der Anfrage übermittelt.

- Zugang zum CarGurus-Händlerbereich mit allen für das Basis-Paket zur Verfügung stehenden Statistiken.

Angeboten wird zudem ein Händler-Webinar https://dealers.cargurus.com/germanwebinar. Erreichbar sind die CarGurus per E-Mail: haendler@cargurus.de  und Telefon: +49 069-77044765

Der BVfK meint, dass frischer Wind nicht schaden kann! Doch können die Amerikaner ihre Chance auf dem anspruchsvollen Kfz-Markt in Deutschland wirklich nutzen? Werden die Autohändler vom intensivierten Wettbewerb profitieren? Das Urteil fällen die Händler. Die Forderungen der BVfK-Mitglieder an den Newcomer artikuliert ihr Bundesverband.

Sagen Sie uns Ihre Meinung über CarGurus >>> vorstand@bvfk.de

---

Mitgliedervorteile:

Hartmann Tresore 

Aufgrund der vielen Anfragen auch im Bezug auf die BVfK-Autohauspolice zeigen wir hier nochmal das Angebot unseres Kooperationspartners Hartmann Tresore sowie Informationen zu den benötigten Schlüssel-bzw. All-Zweck-Tresoren. 

Für die Sicherungsmaßnahmen der Autohauspolice benötigen Sie 

VDS Widerstandsgrad II 

Modell BVfK 2

Widerstandsgrad II

Einbruchschutz nach EN 1143-1, VdS 2450

Feuerschutzisolierung nach DIN 4102

Genauere Informationen und die aktuellen Sonderpreise finden Sie hier:

>>> https://www.bvfk.de/mein-bvfk/bvfk-vorteilsangebote-hartmann-tresore/

---

Veranstaltungstipp vom BVfK-Oldtimerbeauftragten Wolfgang Schreier:

Vom 11. – 13. August 2017 findet der 45. AvD-Oldtimer-Grand-Prix auf dem Nürburgring statt. Der AvD-Oldtimer-Grand-Prix gilt als eines der traditionsreichsten Oldtimer-Festivals in Europa und bildet damit den Höhepunkt der historischen Motorsport-Saison in Deutschland. Mit rund 500 historischen Rennwagen von Ende der 20er bis Anfang der 80er Jahre bietet er eine Zeitreise durch die internationale Motorsportgeschichte.

Weitere Information  www.avd-oldtimer-grand-prix.de

Kontakt zum BVfK-Oldtimerbeauftragten w.schreier@bvfk.de

---

RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017 BVfK-Gemeinschaftsstand

Bei der Premiere der Retro Classics in Köln wird es einen Gemeinschaftsstand der BVfK-Mitglieder geben, die dort ihre Oldtimer zu stark vergünstigten Konditionen zum Verkauf präsentieren können. Auf 500 m²-Fläche soll es auch einen Lounge-Bereich und eine Informationsstelle des BVfK geben.

Interessierte BVfK-Mitglieder können sich hier regisitrieren lassen https://www.bvfk.de/retro-classics-cologne/ oder direkt an das BVfK-Oldtimer-Team wenden: oldtimer@bvfk.de

www.retro-classics-cologne.de

---

Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

Unabhängigkeitserklärung Teil 28: Erneute "Preisanpassung" bei mobile.de

Mobile.de erhöht zum 1. August 2017 mal wieder die Preise. Diesmal allerdings lediglich beim Kompakt-Paket, und dafür aber um satte 20 %? Das dürfte wohl besonders viele freie Händler treffen und entsprechend wieder einmal für Aufregung sorgen. Was ist Anlass zu dieser "Preisanpassung", die wieder einmal kein Verhältnis zur allgemeinen Kostenentwicklung erkennen lässt? Die seit nunmehr 26 Wochen laufende Serie im BVfK-Wochenendticker "Unabhängigkeitserklärung" liefert regelmäßig Beweise, dass Mobile.de gar nicht so marktbeherrschend ist, wie es viele Händler empfinden. Das hat auch bereits einige dazu veranlasst, es mal "ohne" zu probieren - und siehe da: Das Geschäft bricht nicht zusammen, es ist nur mühsamer. 

Bei dieser Mühe möchten wir Sie vom BVfK-DIGITAL-Team gerne unterstützen. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die das Internet bietet und vergessen auch die regionalen Print-Medien nicht. Das ist die beste Möglichkeit, der inflationären Preisentwicklung Einhalt zu gebieten - wenn das nicht sowieso der letzte große Schluck aus der Pulle ist, denn Cargurus ist am Start und die Amis nimmt man allseits sehr ernst. Die Karten werden also neu gemischt und man darf sich fragen, wie lange es noch heißt: "Schauen wir doch erst mal bei mobile!"?

Wir möchten, dass es zunehmend heißt: "Schauen wir doch mal beim BVfK-Händler!" - das geht heute bereits bei Autoscout24 und demnächst auch auf eigener Plattform! 

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

---

Bild links: Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag übt im ADAC Technikzentrum den Umgang mit Geräten zur Tachomanipulation. Wolfgang Ball, Silvia Schattenkirchner, Marcus Schäpe, Claudia May, Ansgar Klein, Ansgar Staudinger, Kurt Reinking (v.l.n.r.)

 

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autorechtstag - Spitzentreffen am 3. Juli beim BVfK

Wie gewohnt trat das ART-Führungsteam zusammen, um die Ergebnisse der Jubiläumsveranstaltung im März auszuwerten und das Programm für 2018 zusammen zu stellen. Wieder einmal war der BVfK Gastgeber für die oberste ADAC-Verbraucherschützerin Silvia Schattenkirchner, den führenden Europakaufrechtler Prof. Dr. Ansgar Staudinger von der Uni Bielefeld, den Vorsitzenden BGH-Richter a.D. Wolfgang Ball, den amtierenden deutschen Autorechtspapst Dr. Kurt Reinking und den ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert. Die Runde, an der auch der Berliner BVfK-Vertreter Marcus Gülpen, BVfK-Jurist Moritz Groß und -Chef Ansgar Klein teilnahmen, einigte sich auf eine Agenda, die es in sich hat:

Es wird um den Dieselskandal und seine Folgen gehen, wozu auch die Umstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahrens  zählt, was nun nicht mehr „NEFZ“, sondern „WLTP“  (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) heißen wird.

Man wird sich dem spannenden Thema Beweislastumkehr im Zusammenhang mit dem § 476 widmen, der in Kürze vom § 477 abgelöst werden wird.

Die fast einhellige Meinung lautet, dass die Rechtsprechung des EuGH und BGH zu diesem Thema von dem abweicht, was ursprünglich vom Gesetzgeber gewollt war. Dies wird an einem drastischen Beispiel deutlich: Im Grunde genommen muss der Besitzer eines Autos, welches sich innerhalb von sechs Monaten nach Kauf um einen Alleebaum gewickelt  hat, sofern er noch dazu in der Lage ist, nur bei seinem Autohändler Nacherfüllung verlangen, da sich der "Vertragsgegenstand" nicht mehr zur üblichen Verwendung eignet.

Es leuchtet jedem ein, dass da etwas nicht stimmt. Ob die Erleuchtung auch bei den erkennenden Gerichten Einzug hält, bleibt zu hoffen. Wir arbeiten daran.

Der Autorechtstag 2018 findet vom 22. bis 23. März wie gewohnt in Königswinter statt. www.autorechtstag.de

---

LL.M. darf nicht als Anwalt auftreten.

AG Bonn verweist Verbandsjuristen auf die Zuschauerränge.

Da schien es wohl jemand, dem es sonst sehr wichtig ist, Anmaßungen, wie das Führen eines akademischen Titels selbst bei offensichtlichem Versehen gerichtsanhängig zu machen, übersehen zu haben, dass man mit einem durch ein nur 2-4 Semester dauerndes Studium erlangten Titel "Master of Laws" (LL.M.) nicht wie ein Rechtsanwalt auftreten darf. Daher sah sich ein Bonner Richter am vergangenen Dienstag zunächst veranlasst, dem BFI-Vorsitzenden mit LL.M.-Titel die diesbezüglichen Grundzüge der Zivilprozessordnung zu vermitteln um ihm schließlich auch noch zu erklären, dass er daher nur als Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen könne.

So blieben den Verhandlungsteilnehmern im Bonner Amtsgericht die Ausführungen des umstrittenen Vorsitzenden einer kleinen Gruppe von EU-Importeuren zum hohen Wert des BVfK-Siegels, für welches dieser sonst, wie auch für die BVfK-Mitglieder, nur verachtende Worte findet, leider erspart. Jedenfalls wurde deutlich, dass er seinen "Mandanten" bei der Argumentation unterstützen wollte, das BVfK-Logo wie auch das BVfK-Siegel seien für den geschäftlichen Erfolg beinahe unverzichtbar. 

Das Gericht wird nun darüber entscheiden, ob ein Verbandsausschuss u.a. aus dem Grund der Unentbehrlichkeit der BVfK-Mitgliedervorteile per Einstweiliger Verfügung vorübergehend aufzuheben ist.  

Zu den Hintergründen: Die BVfK-Mitgliederversammlung hat den BVfK-Vorstand wiederholt darin bestärkt, den Markenkern unseres Verbandes als Vereinigung qualitativ anspruchsvoller, seriöser, professioneller und zuverlässiger Kaufleute gegebenenfalls auch durch Verbandsausschlussverfahren zu stärken.

Diesem Ziel folgt auch die jüngst beschlossene Satzungsänderung, die einen Missbrauch der BVfK-Mitgliedschaft noch wirksamer verhindern soll.

Der BVfK macht sich in Erfüllung dieses Auftrags bekanntermaßen nicht nur Freunde, trifft allerdings in kritischen Diskussionen und klärenden Auseinandersetzungen meist auf faire Gegner, die sich auch Ihrer Gesamtverantwortung bewusst sind.

Wer jedoch keine Gelegenheit auslässt, den deutlich erfolgreicheren Mitbewerber unterhalb der Gürtellinie anzugreifen und nicht einmal davor zurückschreckt, Lügen- und Verleumdungskampagnen zu unterstützen, hat nicht verstanden, wie anspruchsvoll und elementar die Aufgaben sind, denen der Freie Kfz-Handel gegenübersteht. Da ist es gut, wenn man sich sicher ist, dass dies alles nur eine Episode sein wird - wenn auch eine sehr unerfreuliche!

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

Erste OLG Entscheidung im Abgasskandal - OLG München weist Klage eines Audi Käufers ab!

Bild links: Fast ausnahmslos "Blech-Juristen" beim Autorechtstag 2017. Dialoge und Kompetenz, von der die BVfK-Mitglieder profitieren.

 

Das OLG München hat als erstes Oberlandesgericht im VW Abgas-Skandal die Klage eines Autokäufers auf Rückerstattung des Kaufpreises für sein Dieselmodell abgewiesen. Das OLG bestätigte damit das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Ingolstadt und ließ keine Revision zu, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Käufer vom Audi Zentrum Ingolstadt im Jahr 2014 einen gebrauchten Audi A3 TDI. Zwei Jahre später verlangte der Käufer von dem Händler die Rückzahlung des Kaufpreises wegen arglistiger Täuschung. Da keine Einigung erzielt werden konnte, erhob der Käufer zunächst eine Klage vor dem Landgericht Ingolstadt. Das Landgericht wies den begehrten Anspruch des Käufers zurück, da dieser nicht ausreichend dargestellt habe, worin die arglistige Täuschung durch das Audi Zentrum liege solle. Fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten habe der Käufer nicht nachweisen können. Zudem hätte der Käufer vor der begehrten Rückabwicklung vom Händler erst einmal die Nachbesserung verlangen müssen.  

BVfK Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG München ist begrüßenswert, denn es handelt sich nach Kenntnis des BVfK seit Aufkommen des Abgasskandals um die erste obergerichtliche Entscheidung zugunsten der Kfz-Händler in vergleichbaren Fällen. Sofern von der Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde (deren Erfolg zur Zulassung der Revision führen würde) kein Gebrauch gemacht wird, erwächst die Entscheidung in Rechtskraft und ist damit nicht mehr angreifbar.

Des Weiteren wird aus dieser Entscheidung deutlich, dass wenn es sich schon gegenüber einem Vertragshändler schwierig bzw. als nicht möglich darstellt, eine arglistige Täuschung nachzuweisen, dies erst Recht für den Fall gelten dürfte, wenn das Fahrzeug von einem freien Kfz-Händler verkauft wird, denn hier werden andere Maßstäbe in Bezug auf herstellerseitige Kenntnisse gelten.

Eine ebenfalls positive Auswirkung bringt der Umstand mit sich, dass auch für den Fall der Verjährung gewährleistungsrechtlicher Ansprüche nunmehr geklärt sein dürfte, dass die Berufung auf eine arglistige Täuschung, die letztendlich zur Anspruchsbejahung führen würde, fortan nicht mehr möglich sein wird.

Sollten Sie außerdem diesem Zusammenhang mit Kundenforderungen konfrontiert werden, empfehlen wir die Zuhilfenahme der BVfK-Rechtsabteilung.

Moritz Groß, BVfK-Rechtsabteilung

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

---

BVfK-Bankencheck: Wie zufrieden sind die BVfK-Mitglieder mit den Finanzdienstleistern?

Bitte schenken Sie der Verbandsarbeit Ihres BVfK wenige Minuten Ihrer Zeit und helfen uns, die Interessenvertretung noch effizienter zu gestalten.

Sagen Sie uns Ihre Meinung zu den wichtigen Fragen wie den Konditionen zur Ankaufs- und Absatzfinanzierung und auch beim Leasing, zur Zuverlässigkeit und Perfektion der Prozesse, Erreichbarkeit und Engagement Ihrer Ansprechpartner, Flexibilität bei Kreditentscheidungen und kurzfristigem Liquiditätsbedarf. Ganz wichtig auch: Was können der BVfK und die Banken im Bereich Finanzdienstleistung besser machen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Hier geht’s zur Umfrage: https://www.bvfk.de/bvfk-bankencheck/

---

BVfK-Terminkalender:

14. September 2017 - BVfK-IAA-Händlerabend in Bad Homburg

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHREKONGRESS / Rhein in Flammen

---
---